Führerscheinklassen
Motorrad & Kleinkrafträder
AM
Kleinkrafträder und Mopeds
- Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
- Hubraum: bis 50 ccm (oder 4 kW elektrisch)
- Mindestalter: 15–16 Jahre (je nach Bundesland)
A1
Leichtkrafträder
- Bis 125 ccm
- Max. Leistung: 11 kW
- Mindestalter: 16 Jahre
A2
Mittelschwere Motorräder
- Max. Leistung: 35 kW
- Leistungsgewicht begrenzt
- Mindestalter: 18 Jahre
A
Unbeschränkte Motorräder
- Alle Motorräder ohne Leistungsbegrenzung
- Direkter Zugang meist ab 24 Jahren
- Oder Stufenaufstieg von A2 möglich
Pkw (Personenkraftwagen)
B
Standard-Pkw-Führerschein
- Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen
- Max. 8 Sitzplätze + Fahrer
- Leichte Anhänger eingeschlossen (unter bestimmten Bedingungen)
- Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 mit begleitetem Fahren „BF17“)
BE
Pkw mit Anhänger
- Kombination aus Fahrzeug der Klasse B + schwerer Anhänger
- Anhänger über 750 kg möglich
- Voraussetzung: Klasse B
Lkw & schwere Fahrzeuge
C1
Leichte Lkw
- 3,5 bis 7,5 Tonnen
- Kleine Lastkraftwagen
- Voraussetzung: Klasse B
C1E
C1 mit Anhänger
- Leichter Lkw mit schwerem Anhänger
- Erhöhte Kombinationsgewichte
C
Schwere Lkw
- Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
- Klassische Lastkraftwagen im Güterverkehr
CE
Lkw mit Anhänger
- Sattelzüge / schwere Lastzüge
- Für gewerblichen Gütertransport
Busse & Personenbeförderung
D1
Kleine Busse
- Bis zu 16 Fahrgäste
- Begrenzte Fahrzeuglänge
D1E
D1 mit Anhänger
- Kleinbus mit Anhänger
D
Große Busse
- Mehr als 8 Fahrgastplätze
- Reisebusse und Linienbusse
DE
Bus mit Anhänger
- Vollständige Buskombinationen mit Anhänger
Landwirtschaft & Spezialfahrzeuge
L
Landwirtschaftliche Zugmaschinen
- Langsame Traktoren
- Eingeschränkte Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr
T
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Höhere Geschwindigkeiten als Klasse L möglich
